
Wussten Sie, dass bei Einführung der ärztlichen Schwangerschaftsvorsorge Mitte der 60er Jahre Frauen mit einer Geldprämie gelockt wurden, damit sie auch wirklich zu allen vorgesehenen Untersuchungen gingen? Das ist inzwischen nicht mehr nötig! 98 Prozent der werdenden Mütter in Deutschland verpassen keine. Sicher sind auch Sie neugierig, was bei diesen Untersuchungen im Verlauf Ihrer Schwangerschaft alles passiert.
Es liegt ganz an Ihnen, ab wann Sie zum Arzt gehen möchten. Wenn Sie jedoch keine weiteren Beschwerden haben, raten die meisten Ärzte, ab der fünften Schwangerschaftswoche (SSW) einen Termin für die erste Untersuchung zu machen. Mit dem ersten Tag der letzten Periode beginnt die erste Schwangerschaftswoche. Wenn das Ausbleiben Ihrer Periode das erste Schwangerschaftsanzeichen ist, sind Sie womöglich schon in der 4.–5. SSW.
Bei jeder Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung werden Ihr Blutdruck und Gewicht notiert; Ihr Urin wird auf Bakterien sowie auf Eiweiß- und Zuckergehalt untersucht. Der Arzt ertastet Größe und Lage Ihrer Gebärmutter. Diese wird sich bis zur Geburt bis in die Nähe der unteren Rippen ausdehnen. Um Eisenmangel vorzubeugen, wird außerdem in regelmäßigen Abständen der Hämoglobingehalt im Blut ermittelt. Auch die Lage Ihres Kindes und seine Herztöne werden kontrolliert.
Die Ergebnisse dieser Untersuchungen sowie die drei in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Ultraschall-Screenings werden in Ihren Mutterpass eingetragen.
Viele Untersuchungen gehören zur gesetzlichen Vorsorge auf Basis der Mutterschaftsrichtlinien. Andere sind sogenannte „Individuelle Gesundheitsleistungen" (IGeL), die nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch durchgeführt werden oder bei begründetem Verdacht auf ein besonderes Risiko. In letzterem Fall werden die Kosten der zusätzlichen Leistungen von der Krankenkasse übernommen.
Ab der 30. Woche wird im 2-Wochen-Rhythmus untersucht. Dann gehört zur Vorsorgeroutine in der Regel auch die Kardiotokographie (CTG). Mit dem Herzton-Wehenschreiber werden die Herzfrequenz Ihres Ungeborenen und Ihre Wehentätigkeit aufgezeichnet. Das ist ein besonderer Moment, den Herzschlag Ihres Babys mitverfolgen zu können! Die CTG wird regelmäßig gemacht, um bei Verdacht auf vorzeitige Wehen oder auf schlechte Versorgung Ihres Kindes rechtzeitig Maßnahmen ergreifen zu können.

- Feststellung der Schwangerschaft
- Bestimmung, in der wievielten Schwangerschaftswoche Sie sind
- Errechnung des Geburtstermins
- Blutentnahme und Bestimmung von Blutgruppe + Rhesusfaktor
- Antikörpersuchtest + Rötelntest
- Luestest + Hämoglobinbestimmung
- Chlamydienabstrich
In dieser ersten Untersuchung wird der Arzt Ihnen allgemeine Informationen zur Schwangerschaft und zum Ablauf geben und Ihnen den Mutterpass ausstellen. Zusätzlich finden Sie in unserem Schwangerschaftskalender die einzelnen SSWs in der Übersicht.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen:
- Früh-Ultraschall zur Schwangerschaftsfeststellung
- Bescheinigung der Schwangerschaft für den Arbeitgeber
- Blutuntersuchung auf Toxoplasmose, Listeriose und Cytomegalie.
Cytomegalie ist eine an sich harmlose Viruserkrankung, die nur dann gefährlich für das ungeborene Baby sein kann, wenn eine Schwangere zum ersten Mal mit dem Virus in Kontakt kommt. Listerien sind Bakterien, die eine Lebensmittelvergiftung verursachen. Um sich und Ihr Baby vor Listeriose zu schützen, wird empfohlen, in der Schwangerschaft auf bestimmte Lebensmittel wie Rohmilch- und Rohwurstprodukte sowie rohes Fleisch, roher Fisch und rohe Eier zu verzichten. Nahrungsmittel sollten Sie gründlich waschen beziehungsweise durchgaren.

Der erste Ultraschall - was wird untersucht?
Sie erhalten das erste Bild von Ihrem Baby! Beim ersten Ultraschall untersucht der Arzt, ob sich der Embryo tatsächlich in der Gebärmutter eingenistet hat. Sind bereits die Herztöne zu hören? Aus der Größe errechnet er das Alter und den voraussichtlichen Geburtstermin Ihres Babys. Jetzt können Sie auch schon sehen, ob Mehrlinge unterwegs sind.

In der Schwangerschaftsuntersuchung ab der 12. SSW sucht der Arzt nach den Herztönen Ihres Babys. Rhythmus und Zahl der Schläge pro Minute geben Hinweise, ob es dem Ungeborenen gut geht. Es ist ein berührendes Ereignis, das erste Mal das Herz Ihres Babys schlagen zu hören.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen:
- Ersttrimester-Screening (Nackentransparenz-Messung)
Außer der Nackenfalte und der Scheitel-Steißlänge misst der Arzt die Konzentration des Schwangerschaftshormons Beta-HCG und des schwangerschafts-spezifischen Eiweißes PAPP-A (pregnancy associated plasma protein A) im Blut der Mutter. Der Risikowert ergibt sich dann aus einer komplexen Berechnung, in der auch das Alter der Mutter einfließt.

Kostenpflichtige Zusatzleistungen:
- AFP-Bestimmung (Alpha-Fetoprotein)
Das Alpha-Fetoprotein (AFP) ist ein Protein, das während der Entwicklung des Embryos im Verlauf der Schwangerschaft gebildet wird. An der Höhe des AFP-Wertes kann man feststellen, ob ein niedriges oder besonders hohes Risiko für ein Kind mit Downsyndrom oder offenem Rücken (Neuralrohrdefekt, Spina bifida) in der Schwangerschaft besteht.

Bei der 2. Ultraschalluntersuchung („Großer Ultraschall") untersucht der Arzt Folgendes:
- ob alle Organe gut angelegt sind
- Sitz und Struktur der Plazenta werden kontrolliert
- die Fruchtwasserwassermenge wird bestimmt
- Ihr Ungeborenes wird vermessen
Die Ergebnisse aller Screenings trägt der Arzt auf Seite 14 in das vorbereitete Normkurven-Diagramm in Ihren Mutterpass ein. Meist können Sie sich auch jetzt schon verraten lassen, ob es ein Junge oder ein Mädchen wird.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen:
- 3D/4D-Ultraschall
- Zweiter Toxoplasmose-Test
Doppler-Ultraschall zur Feststellung einer Gestosegefährdung. Die Gestose kann vor allem ab der 20. Schwangerschaftswoche aufttreten.
Blutdruckerhöhung, Wassereinlagerungen und eine Einschränkung der Nierenfunktion sind die Symptome. Der Blutdruckanstieg führt zur Gefährdung des Kindes aufgrund von Durchblutungsstörungen der Plazenta.


Diese Schwangerschaftsuntersuchung umfasst:
- eine 3. Ultraschalluntersuchung, bei der die Untersuchungen des zweiten Ultraschalltermins noch einmal wiederholt werden. Vor allem Wachstum und Herzfunktion Ihres Babys werden noch einmal kontrolliert sowie der Sitz der Plazenta, der sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr verändert.
- eine Cardiotokographie (CTG): Die meisten Ärzte überprüfen ab jetzt zusätzlich zu den üblichen Untersuchungen mit einem CTG (Kardiotokogramm) die Herztöne Ihres Babys und Ihre Wehen.
Von nun an finden die Untersuchungen alle 14 Tage statt.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen:
- 3D/4D-Ultraschall

HBs-Antigen-Bestimmung (HBsAg)
Im letzten Schwangerschaftsdrittel (ab der 32. SSW) wird durch Bestimmung des HBS-Antigens kontrolliert, ob Sie den hochinfektiösen Hepatitis-B-Virus potenziell auf Ihr Kind übertragen können. Lässt sich das HBs-Antigen bei Ihnen nachweisen, können Maßnahmen getroffen werden, um Ihr Neugeborenes direkt nach der Geburt zu immunisieren.
Kostenpflichtige Zusatzleistungen:
- Doppler-Ultraschall zur Untersuchung der Plazentafunktion

- Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchung
- eventuell ein CTG zur Messung der Wehentätigkeiten und der Herztöne
Kostenpflichtige Zusatzleistungen:
- B-Streptokokkentest (GBS-Screening)
B-Streptokokken sind eine Bakterienart, die in der Scheide oder im Darm vorkommen können. Um eine Infektion Ihres Neugeborenen durch sogenannte B-Streptokokken zu verhindern, kann gegen Ende der Schwangerschaft eine mikrobiologische Untersuchung auf B-Streptokokken bei Ihnen durchgeführt werden. Die sogenannte B-Streptokokken-Untersuchung wird auch als GBS-Screening bezeichnet (Gruppe-B-Streptokokken). Das GBS-Screening (Gruppe-B-Streptokokken) ist zwar nicht Bestandteil der gesetzlichen Mutterschaftsvorsorge, wird aber von den Fachgesellschaften empfohlen.

Sollte Ihr Baby noch nicht auf der Welt sein, werden Sie jetzt alle zwei Tage Ihren Arzt oder Ihre Hebamme aufsuchen müssen. Es werden die üblichen Schwangerschaftsuntersuchungen durchgeführt, inklusive CTG und Bestimmung der Fruchtwassermenge. Wenn sonst alles in Ordnung ist, wird ab 10 Tage nach dem errechneten Termin die Einleitung der Geburt empfohlen.
Individuelle Gesundheitsleistungen: „IGeln" – ja oder nein?
Windpocken, Down-Syndrom, Toxoplasmose – gerade in der Schwangerschaft sind Mütter leicht zu verunsichern. Sie wollen natürlich die größtmögliche Sicherheit für Ihr Kind. Bleiben Sie entspannt, nicht jede IGel-Untersuchung auf Selbstzahlbasis ist notwendig. Das ist das Ergebnis des „IGel-Monitors", in dem der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (MDS) diese Zusatzleistungen beurteilt. Wenn Sie sich unsicher sind, hören Sie auf Ihr Bauchgefühl – im allerwörtlichsten Sinne. Sie können sich auch von einem zweiten Arzt oder Ihrer Hebamme beraten lassen.
Die Inhalte der ärztlichen Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen in den Mutterschafts-Richtlinien festgelegt. Sie können sie hier nachlesen: www.g-ba.de/informationen/richtlinien/19/.